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   BGH, 18.01.2022 - X ZR 90/20   

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https://dejure.org/2022,5481
BGH, 18.01.2022 - X ZR 90/20 (https://dejure.org/2022,5481)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2022 - X ZR 90/20 (https://dejure.org/2022,5481)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2022 - X ZR 90/20 (https://dejure.org/2022,5481)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 86 VVG, § ... 651i Abs. 2 BGB, § 242 BGB, § 86 Abs. 1 VVG, § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG, § 651i Abs. 2 Satz 1 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 2 Fall 1 BGB, § 346 Abs. 1 BGB, § 651i Abs. 2 Satz 2 und 3 BGB, § 651i Abs. 3 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 651i BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 561 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 97 Abs. 1, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme eines Reiseveranstalters aus übergegangenem Recht auf teilweise Rückzahlung der Vergütung für eine Pauschalreise nach Rücktritt eines Reisenden vor Reisebeginn; Darlegungslast und Beweislast eines Reiseveranstalters hinsichtlich der für die Angemessenheit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inanspruchnahme eines Reiseveranstalters aus übergegangenem Recht auf teilweise Rückzahlung der Vergütung für eine Pauschalreise nach Rücktritt eines Reisenden vor Reisebeginn; Darlegungslast und Beweislast eines Reiseveranstalters hinsichtlich der für die Angemessenheit ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.12.2014 - X ZR 85/12

    Zur Höhe von Anzahlungen auf den Reisepreis und zur Bemessung von

    Auszug aus BGH, 18.01.2022 - X ZR 90/20
    Eine Klausel, die diesen Anforderungen nicht genügt, ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 85/12, BGHZ 203, 335 = RRa 2015, 138 Rn. 39 ff.).

    Die Anforderungen an die sachliche Rechtfertigung eines pauschalen Prozentsatzes auch für die konkrete Reise dürfen hierbei nicht zu gering angesetzt werden, weil dem Reisenden der Einwand, im konkreten Fall sei die Ersparnis oder der anderweitige Erwerb höher als gewöhnlich, grundsätzlich verwehrt ist (BGH, RRa 2015, 138 Rn. 41).

  • BGH, 09.12.2014 - X ZR 13/14

    Zur Höhe von Anzahlungen auf den Reisepreis und zur Bemessung von

    Auszug aus BGH, 18.01.2022 - X ZR 90/20
    Ein Reiseveranstalter, der in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen pauschalierte Entschädigungssätze vorsieht, muss in einem Rechtsstreit über die Zulässigkeit dieser Klausel deshalb darlegen und beweisen, welche Aufwendungen gewöhnlich erspart werden und welche anderweitigen Verwendungsmöglichkeiten der Reiseleistungen gewöhnlich bestehen (BGH, Urteil vom 3. November 2015 - X ZR 122/13, NJW 2016, 1508 Rn. 13; Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 13/14, RRa 2015, 144 Rn. 31).
  • BGH, 03.09.2020 - III ZR 136/18

    Auskunft über Vervielfältigungen der "Kohl-Tonbänder" und sonstiger Unterlagen

    Auszug aus BGH, 18.01.2022 - X ZR 90/20
    a) Im Rahmen einer Rechtsbeziehung trifft den Schuldner nach Treu und Glauben ausnahmsweise eine Auskunftspflicht, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (vgl. nur BGH, Urteil vom 3. September 2020 - III ZR 136/18, NJW 2021, 765 Rn. 51).
  • BGH, 26.06.2013 - IV ZR 39/10

    Lebensversicherung: Höhe des Rückkaufswerts bei Unwirksamkeit der Allgemeinen

    Auszug aus BGH, 18.01.2022 - X ZR 90/20
    Bestand, Umfang und Inhalt des Auskunftsanspruchs richten sich danach, welche Informationen der Berechtigte benötigt, um seinen Anspruch geltend machen zu können, soweit dem nicht Zumutbarkeitsgesichtspunkte oder andere Grenzen entgegenstehen (BGH, Urteil vom 11. Februar 2015 - IV ZR 213/14, NJW 2015, 2809 Rn. 24 ff.; Urteil vom 26. Juni 2013 - IV ZR 39/10, VersR 2013, 1381 Rn. 24).
  • BGH, 03.11.2015 - X ZR 122/13

    Pauschalierte Stornoentschädigung des Reiseveranstalters bei Rücktritt von einer

    Auszug aus BGH, 18.01.2022 - X ZR 90/20
    Ein Reiseveranstalter, der in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen pauschalierte Entschädigungssätze vorsieht, muss in einem Rechtsstreit über die Zulässigkeit dieser Klausel deshalb darlegen und beweisen, welche Aufwendungen gewöhnlich erspart werden und welche anderweitigen Verwendungsmöglichkeiten der Reiseleistungen gewöhnlich bestehen (BGH, Urteil vom 3. November 2015 - X ZR 122/13, NJW 2016, 1508 Rn. 13; Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 13/14, RRa 2015, 144 Rn. 31).
  • BGH, 11.02.2015 - IV ZR 213/14

    Zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an Überschüssen und Bewertungsreserven

    Auszug aus BGH, 18.01.2022 - X ZR 90/20
    Bestand, Umfang und Inhalt des Auskunftsanspruchs richten sich danach, welche Informationen der Berechtigte benötigt, um seinen Anspruch geltend machen zu können, soweit dem nicht Zumutbarkeitsgesichtspunkte oder andere Grenzen entgegenstehen (BGH, Urteil vom 11. Februar 2015 - IV ZR 213/14, NJW 2015, 2809 Rn. 24 ff.; Urteil vom 26. Juni 2013 - IV ZR 39/10, VersR 2013, 1381 Rn. 24).
  • BGH, 17.04.1984 - IX ZR 153/83

    Durchsetzung der Auskunftspflicht des Drittschuldners

    Auszug aus BGH, 18.01.2022 - X ZR 90/20
    Ein Gericht, das über ein Rechtsmittel gegen ein Teilurteil entscheidet, hat über die Kosten der Rechtsmittelinstanz zu befinden, wenn es über die in diesen Rechtszug gelangten Ansprüche ohne Einschränkung durch Endurteil entscheidet (BGH, Urteil vom 17. April 1984 - IX ZR 153/83, NJW 1984, 1901, 1902 [insoweit nicht in BGHZ 91, 126]).
  • BGH, 21.04.2021 - IV ZR 169/20

    Die Reiserücktrittskostenversicherung ist eine Schadenversicherung im Sinne von §

    Auszug aus BGH, 18.01.2022 - X ZR 90/20
    Wie der Bundesgerichtshof nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, findet § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG auf eine Reiserücktrittskostenversicherung Anwendung (BGH, Urteil vom 21. April 2021 - IV ZR 169/20, NJW 2021, 2118 Rn. 10 ff.).
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